Der Kreis Lauenburg in Pommern

 

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Ortschafts-Verzeichnis

des

Regierungs-Bezirks-Köslin

 

Berlin

gedruckt bei G.Hayn 1819

Einleitung - Ortschaften des Lauenburg-Bütowschen Kreises

 

Erläuterungen

Die Angaben hinsichtlich der Feuerstellen und der Einwohner gründen sich auf die zu Anfang des Jahres 1818 geschehenen Aufnahmen. Das aktive Militär ist darunter nicht mit begriffen.

Der Flächen-Inhalt ist nach den im allgemeinen vorhandenen Nachrichten über die einzelnen Bestandteile des Regierungs-Bezirks berechnet.

In dem statistischen Ortschafts-Verzeichnis der einzelnen Kreise sind nur die Städte, Flecken und Dörfer mit einer besonderen Nummer versehen, welche daher auch für die unter jedem solcher Orte als dazu gehörig aufgeführten einzeln liegenden Vorwerke, Mühlen und sonstigen Etablissement gilt. Dies findet auch hinsichtlich der näheren Bezeichnung der Dörfer Anwendung, je nachdem solche in die Kategorie von Amts-oder Kämmerei-Dörfern oder zu einer anderen gehören. Wenn hinter der Bezeichnung Flecken, Kirchdorf oder Dorf sich keine nähere Bezeichnung befindet, so ist eine solche andere Kategorie anzunehmen.

Bei den Abkürzungen bedeutet:

b.

bei

D

zum Domänen-Amts- oder Domänen-Intendantur-Amts-Bezirk gehörig.

K

Kämmerei-Ortschaften

D.und Gh

Teils zum Domänen-Amts-Bezirk,teils zum Besitz eines Privat-Gutsherrn gehörig

e.

ein,einer oder eine

Gr.

Gross

Kl.

Klein

u.

und

Ob.

Ober

U:

Unter

A:

Alt

N:

Neu

m.

mit

Kr.

Kreis

Schlw.oder Schlaw.

Schlawesch.

Greif.

Greifenbergsch.

Fürst.oder Fürstenth.

Fürstenthumsch.

Dramb.

Dramburgsch.

i.

im

 

 Allgemeine Nachrichten

von der Lage,den Bestandteilen, der Kreis-Einteilung, dem Flächeninhalt

und der Seelenzahl des Regierungs-Bezirks von Köslin.

I.Lage und Grenzen

Der Bezirk liegt zwischen 35 ° 9' bis 35 ° 45 ' der Länge und 53 ° 7 ' bis 54 ° 51 ' nördlicher Breite.Der äusserste nördliche Punktist im Lauenburgschen Kreise die Gegend von Wittenberg.Der Bezirk grenzt gegen Mitternacht an die Ostsee;gegen Morgen an die Bezirke der Regierungen zu Danzig und Marienwerder;gegen Mittag an den letzteren und an den Frankfurter Regierungs-Bezirk und gegen Abend an den Stettiner Regierungs-Bezirk.

II.Bestandteile

Die Teile,woraus der Regierungs-Bezirk gebildet worden,sind folgende:

A. von Hinterpommern

a)der Belgard-Polzinsche Kreis,

b)der Fürstentum-Camminsche nebst dem Dom-Kapitul Colberg,

c)der Neustettinsche Kreis,

d)der Rummelsburgsche,

e)der Schlawe-Pollnowsche,

f)der Stolpsche,

g)der Lauenburg-Bütowsche Kreis oder die Herrschaften Lauenburg und Bütow,

h)vom Osten-Blücherschen Kreise das Dorf Reselkow,und Katen Immenhof und Hohenfier,

i)vom Greifenbergschen Kreise Althof und Mönchgrund,Baldeckow,Brückenkrug und Sterninscher Holzkaten,Cölpin mit Vogelsang und Mühle,Drosedow,Holzkaten und Mühle,Gervin und Grünhof,Grandhof,Gross-und Klein-Jarchow,Jägelin nebst Mühle,Mühlenbruch,Romahn,incl.Stasberg und Buchwald,Schmuckenthin mit Gross-Bruch,Schwedt,Gross-und Klein

Seebeck,Sternin,Kienow,Triencke incl.Vorwerk Zauchram und Holzkaten.

B.von der Neumark,

a)der Schiefelbeinsche Kreis,und

b)der Dramburgsche mit Ausschluss der an den Marienwerderschen Regierungs-Bezirk überwiesenen

Ortschaften Zacherin,Petznick,Ernstruhe,Prochnow,Eisenbruch und Annenthal,und mit Ausschluss der

zu dem Stettiner Regierungs-Bezirk überwiesenenOrtschaften,nämlichGutsanteil Bütow,Sadelberg,

Neblin,Steinhöfel,Zeinecke,Langenhagen,Klein Grünow,Wenningen,Blankenhagen,Piepstock,Gienow,

Alt-und Neu-Storckow,Anteil Ruhnow,Vorwerk Ziegelberg,Vorwerk Joachimsthal,Klein Lienchen,

Grassee und Zamzow.

C.von Westpreussen,

die Ortschaften Brutzen,Gross-Poppelow,Heinrichsdorf,Reppow,Blumenwerder,Wahrlang,Bergten,

Kalenzig,Winkel,Klowenstein,Wilhelmshof,Augenweide,Seehof,Grünhof,Klapperkaten (jetzt

Charlottenhof genannt)Giesen,Louisenthal,neuer Krug und Heideschäferei,welche sonst zum

Deutsch-Cronschen Kreise gehört haben.

III.Kreis-Einteilung und Kreis-Begrenzung.

 

Der Bezirk ist in neun Kreise geteilt,diese sind:

1)Der Fürstenthumsche Kreis. Zu diesem gehören der ehemalige Fürstenthum-Camminsche Kreis

mit dem ehemaligen Dom Kapitul Colberg und die oben unter Nr. II.A,h und i aufgeführten von dem Osten-Blücherschen und von dem Greifenbergschen Kreise zum Kösliner Bezirk gelegenen Ortschaften.Derselbe

grenzt nördlich an die Ostsee und an den Schlaweschen Kreis,östlich auch an diesen,und an den Rummelsburgschen Kreis,sowie an den Marienwerderschen Regierungs-Bezirk,südlich an den Neustettinschen,

Belgardschen und Schiefelbeinschen Kreis,und im Westen an den Stettinschen Regierungs-Bezirk.

2)Der Schlawesche Kreis, welcher die Bestandteile des ehemaligen Schlawe-Pollnowschen Kreises

unverändert beibehalten hat.Er grenzt nördlich an die Ostsee und den Stolpschen Kreis,östlich auch an diesen

und an den Rummelsburgschen Kreis,südlich an den Fürstenthumschen und westlich an letzteren und an die

Ostsee.

3)Der Stolpsche Kreis, welcher genau in seinen alten Grenzen geblieben ist,und grenzt nördlich an

die Ostsee,und an den Lauenburg-Bütowschen Kreis,östlich an diesen und an den Danziger Regierungs-Bezirk,

südlich an den eben genannten und an den Rummelsburgschen Kreis,und westlich an den Schlaweschen Kreis.

Der Stolpsche Kreis umschliesst zugleich einige von dem Schlaweschen und von dem Rummelsburgschen

ganz getrennt liegende,und dennoch zu diesen Kreisen gehörige Ortschaften.

4)Der Lauenburg-Bütowsche Kreis. Derselbe hat ebenfalls die alten Bestandteile unverändert beibehalten,und ist in der Lage von Norden gegen Süden durch den dazwischen liegenden Stolpschen Kreis

in zwei nicht miteinander zusammenhängende Teile,den Lauenburgschen und den Bütowschen Teil getrennt.

Nur der erstere liegt an der Ostsee,die ihn nördlich begrenzt.Östlich grenzt dieser Teil an den Danziger

Regierungs-Bezirk,südlich desgleichen, und an den Stolpschen Kreis,an diesen auch westlich.Der Bütowsche Teil wird nördlich vom Stolpschen Kreise,östlich vom Danziger und südlich vom Marienwerderschen

Regierungs-Bezirk,westlich aber vom Rummelsburgschen Kreise begrenzt.

5)Der Rummelsburgsche Kreis. Seine Grenzen sind die bisherigen geblieben,und abgesehen von der

im Stolpschen Kreise gelegenen Enklave,im Norden der Stolpsche Kreis,östlich der Bütowsche Teil des

Lauenburg-Bütowschen Kreises,und der Marienwerdersche Regierungs-Bezirk,an welchen der Kreis auch

im Süden,sowie an den Fürstenthumschen Kreis grenzt,westlich der Schlawesche Kreis.

6)Der Neustettinsche Kreis, welcher ebenfalls in seinen frühern Grenzen keine Veränderung erlitten

hat,und nördlich an den Belgardschen und Fürstenthumschen Kreis,östlich an den Marienwerderschen

Regierungs-Bezirk,südlich an denselben und an den Dramburgschen Kreis,und westlich an den Letztern

und an den Belgardschen Kreis grenzt.

7)Der Belgardsche Kreis. Zu diesem gehören ausser den sämtlichen Ortschaften des ehemaligen

Belgard-Polzinschen Kreises die von Westpreussen hinzugekommenen Ortschaften Brutzen und Gross-Poppelow.Derselbe grenzt nördlich an den Fürstenthumschen Kreis,desgleichen östlich,sowie an den Neustettinschen Kreis,südlich an den letztern und an den Dramburgschen und Schiefelbeinschen Kreis,

und westlich an den Schiefelbeinschen und Fürstenthumschen Kreis.

8)Der Schiefelbeinsche Kreis. Die frühern Grenzen sind unverändert geblieben,und werden solche.

gebildet nördlich mit dem Fürstenthumschen und Belgardschen,und östlich mit diesem und dem Dramburgschen Kreise,südlich mit Letztern und dem Stettinschen Regierungs-Bezirk,an welchen der Kreis auch westwärts grenzt.

9)Der Dramburgsche Kreis. Derselbe ist gebildet aus dem ehemaligen Dramburgschen Kreise,mit Ausschluss der davon getrennten,teils zum Stettinschen,teils zum Marienwerderschen Regierungs-Bezirk

übergegangenen Ortschaften,welche bei der Angabe der Bestandteile des Regierungs-Bezirks oben unter

No.II.B,b namentlich aufgeführt sind.Zu diesem Kreise gehören ausserdem die von Westpreussen zum

Kösliner Bezirk gelegten,unter dessen Bestandteilen oben unter C. namentlich aufgeführten Ortschaften

mit Ausnahme von Brutzen und Gross-Poppelow,welche dem Belgardschen Kreise einverleibt sind.

Der Dramburgsche Kreis grenzt nördlich an den Schiefelbeinschen,Belgardschen und Neustettinschen Kreis,

östlich an letztern und an den Marienwerderschen Regierungs-Bezirk,südlich an denselben und an den

Frankfurter Regierungs-Bezirk,und westlich an den Stettinschen Regierungs-Bezirk.

Vier Kreise,nämlich der Fürstenthumsche,Schlawesche,Stolpsche und Lauenburg-Bütowsche liegen an der

Ostsee,und nur einer,der Belgardsche,ist auf allen Seiten von Kreisen des Kösliner Regierungs-Bezirks

begrenzt;die übrigen Kreise desselben grenzen zugleich entweder an auswärtige Regierungs-Bezirke oder

an die Ostsee.

 

IV.Flächen-Inhalt und Bevölkerung

 

 

 

V. Feuerstellen und Einwohner

 

 

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