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Ortschafts-Verzeichnis des Regierungs-Bezirks-Köslin
Berlin gedruckt bei G.Hayn 1819 Einleitung - Ortschaften des Lauenburg-Bütowschen Kreises
Erläuterungen Die Angaben hinsichtlich der Feuerstellen und der Einwohner gründen sich auf die zu Anfang des Jahres 1818 geschehenen Aufnahmen. Das aktive Militär ist darunter nicht mit begriffen. Der Flächen-Inhalt ist nach den im allgemeinen vorhandenen Nachrichten über die einzelnen Bestandteile des Regierungs-Bezirks berechnet. In dem statistischen Ortschafts-Verzeichnis der einzelnen Kreise sind nur die Städte, Flecken und Dörfer mit einer besonderen Nummer versehen, welche daher auch für die unter jedem solcher Orte als dazu gehörig aufgeführten einzeln liegenden Vorwerke, Mühlen und sonstigen Etablissement gilt. Dies findet auch hinsichtlich der näheren Bezeichnung der Dörfer Anwendung, je nachdem solche in die Kategorie von Amts-oder Kämmerei-Dörfern oder zu einer anderen gehören. Wenn hinter der Bezeichnung Flecken, Kirchdorf oder Dorf sich keine nähere Bezeichnung befindet, so ist eine solche andere Kategorie anzunehmen. Bei den Abkürzungen bedeutet:
Allgemeine Nachrichten von der Lage,den Bestandteilen, der Kreis-Einteilung, dem Flächeninhalt und der Seelenzahl des Regierungs-Bezirks von Köslin. I.Lage und Grenzen Der Bezirk liegt zwischen 35 ° 9' bis 35 ° 45 ' der Länge und 53 ° 7 ' bis 54 ° 51 ' nördlicher Breite.Der äusserste nördliche Punktist im Lauenburgschen Kreise die Gegend von Wittenberg.Der Bezirk grenzt gegen Mitternacht an die Ostsee;gegen Morgen an die Bezirke der Regierungen zu Danzig und Marienwerder;gegen Mittag an den letzteren und an den Frankfurter Regierungs-Bezirk und gegen Abend an den Stettiner Regierungs-Bezirk. II.Bestandteile Die Teile,woraus der Regierungs-Bezirk gebildet worden,sind folgende: A. von Hinterpommern
B.von der Neumark,
C.von Westpreussen,
III.Kreis-Einteilung und Kreis-Begrenzung.
Der Bezirk ist in neun Kreise geteilt,diese sind: 1)Der Fürstenthumsche Kreis. Zu diesem gehören der ehemalige Fürstenthum-Camminsche Kreis mit dem ehemaligen Dom Kapitul Colberg und die oben unter Nr. II.A,h und i aufgeführten von dem Osten-Blücherschen und von dem Greifenbergschen Kreise zum Kösliner Bezirk gelegenen Ortschaften.Derselbe grenzt nördlich an die Ostsee und an den Schlaweschen Kreis,östlich auch an diesen,und an den Rummelsburgschen Kreis,sowie an den Marienwerderschen Regierungs-Bezirk,südlich an den Neustettinschen, Belgardschen und Schiefelbeinschen Kreis,und im Westen an den Stettinschen Regierungs-Bezirk. 2)Der Schlawesche Kreis, welcher die Bestandteile des ehemaligen Schlawe-Pollnowschen Kreises unverändert beibehalten hat.Er grenzt nördlich an die Ostsee und den Stolpschen Kreis,östlich auch an diesen und an den Rummelsburgschen Kreis,südlich an den Fürstenthumschen und westlich an letzteren und an die Ostsee. 3)Der Stolpsche Kreis, welcher genau in seinen alten Grenzen geblieben ist,und grenzt nördlich an die Ostsee,und an den Lauenburg-Bütowschen Kreis,östlich an diesen und an den Danziger Regierungs-Bezirk, südlich an den eben genannten und an den Rummelsburgschen Kreis,und westlich an den Schlaweschen Kreis. Der Stolpsche Kreis umschliesst zugleich einige von dem Schlaweschen und von dem Rummelsburgschen ganz getrennt liegende,und dennoch zu diesen Kreisen gehörige Ortschaften. 4)Der Lauenburg-Bütowsche Kreis. Derselbe hat ebenfalls die alten Bestandteile unverändert beibehalten,und ist in der Lage von Norden gegen Süden durch den dazwischen liegenden Stolpschen Kreis in zwei nicht miteinander zusammenhängende Teile,den Lauenburgschen und den Bütowschen Teil getrennt. Nur der erstere liegt an der Ostsee,die ihn nördlich begrenzt.Östlich grenzt dieser Teil an den Danziger Regierungs-Bezirk,südlich desgleichen, und an den Stolpschen Kreis,an diesen auch westlich.Der Bütowsche Teil wird nördlich vom Stolpschen Kreise,östlich vom Danziger und südlich vom Marienwerderschen Regierungs-Bezirk,westlich aber vom Rummelsburgschen Kreise begrenzt. 5)Der Rummelsburgsche Kreis. Seine Grenzen sind die bisherigen geblieben,und abgesehen von der im Stolpschen Kreise gelegenen Enklave,im Norden der Stolpsche Kreis,östlich der Bütowsche Teil des Lauenburg-Bütowschen Kreises,und der Marienwerdersche Regierungs-Bezirk,an welchen der Kreis auch im Süden,sowie an den Fürstenthumschen Kreis grenzt,westlich der Schlawesche Kreis. 6)Der Neustettinsche Kreis, welcher ebenfalls in seinen frühern Grenzen keine Veränderung erlitten hat,und nördlich an den Belgardschen und Fürstenthumschen Kreis,östlich an den Marienwerderschen Regierungs-Bezirk,südlich an denselben und an den Dramburgschen Kreis,und westlich an den Letztern und an den Belgardschen Kreis grenzt. 7)Der Belgardsche Kreis. Zu diesem gehören ausser den sämtlichen Ortschaften des ehemaligen Belgard-Polzinschen Kreises die von Westpreussen hinzugekommenen Ortschaften Brutzen und Gross-Poppelow.Derselbe grenzt nördlich an den Fürstenthumschen Kreis,desgleichen östlich,sowie an den Neustettinschen Kreis,südlich an den letztern und an den Dramburgschen und Schiefelbeinschen Kreis, und westlich an den Schiefelbeinschen und Fürstenthumschen Kreis. 8)Der Schiefelbeinsche Kreis. Die frühern Grenzen sind unverändert geblieben,und werden solche. gebildet nördlich mit dem Fürstenthumschen und Belgardschen,und östlich mit diesem und dem Dramburgschen Kreise,südlich mit Letztern und dem Stettinschen Regierungs-Bezirk,an welchen der Kreis auch westwärts grenzt. 9)Der Dramburgsche Kreis. Derselbe ist gebildet aus dem ehemaligen Dramburgschen Kreise,mit Ausschluss der davon getrennten,teils zum Stettinschen,teils zum Marienwerderschen Regierungs-Bezirk übergegangenen Ortschaften,welche bei der Angabe der Bestandteile des Regierungs-Bezirks oben unter No.II.B,b namentlich aufgeführt sind.Zu diesem Kreise gehören ausserdem die von Westpreussen zum Kösliner Bezirk gelegten,unter dessen Bestandteilen oben unter C. namentlich aufgeführten Ortschaften mit Ausnahme von Brutzen und Gross-Poppelow,welche dem Belgardschen Kreise einverleibt sind. Der Dramburgsche Kreis grenzt nördlich an den Schiefelbeinschen,Belgardschen und Neustettinschen Kreis, östlich an letztern und an den Marienwerderschen Regierungs-Bezirk,südlich an denselben und an den Frankfurter Regierungs-Bezirk,und westlich an den Stettinschen Regierungs-Bezirk. Vier Kreise,nämlich der Fürstenthumsche,Schlawesche,Stolpsche und Lauenburg-Bütowsche liegen an der Ostsee,und nur einer,der Belgardsche,ist auf allen Seiten von Kreisen des Kösliner Regierungs-Bezirks begrenzt;die übrigen Kreise desselben grenzen zugleich entweder an auswärtige Regierungs-Bezirke oder an die Ostsee.
IV.Flächen-Inhalt und Bevölkerung
V. Feuerstellen und Einwohner
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